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BAUGRUNDRISIKO



 

Der Bauherr erwirbt mit dem Grundstück automatisch die dem Untergrund innewohnenden – in der Regel unbekannten – Eigenschaften und Besonderheiten:

Das Baugrundrisiko

Zu den Baugrundrisiken gehören u.a.:

  • wenig oder nicht tragfähige Böden (z.B. Torf, Schlick, Auffüllungen, weicher Lehm)
  • ein hohes Grund-, Stau-, Schichten- oder Hangwasserniveau
  • Gifte in Boden oder Grundwasser (Altlasten, Altablagerungen)
  • Bruchgefährdungen durch Altbergbau, Karst oder ungünstige Böschungen
  • Überflutungen durch Hochwasser oder Starkniederschläge

Nach § 645 BGB ist die Lieferung des geeigneten Baugrundes alleinige Angelegenheit des Bauherrn. Der Bauherr muss für das Baugrundrisiko lebenslang, in vollem Umfang einstehen.